Guten Tag,
hier erste Gedanken eines Praktikers ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Ausführlichkeit, weil es spät ist und müde bin 😉
Es ist mitnichten so, dass die Änderungen durch die WIKR überwiegend positive Auswirkungen für die Banken haben werden (Stw.: höhere Kosten, weniger Geschäft). Ich prognostiziere, dass viele der „schützenswerten“ Verbraucher künftig Probleme bei der Kreditvergabe bekommen.
Längere Bearbeitungszeiten und kompliziertere Prozesse können künftig dazu führen, dass grundpfandrechtlich gesicherte Verbraucherdarlehen teurer werden oder dass sich Banken ganz aus bestimmten z. B. kleinvolumigen Finanzierungen zurückziehen. Außerdem bekommen die sog. privaten „Immobiliensammler“ -also Immobilienprofis- Schwierigkeiten.
Die Kapitaldienstfähigkeit wird künftig nicht mehr statisch auf die vergangenen Einkünfte abgestellt, sondern auf die gesamte Darlehenslaufzeit. Man wird sich an Fragen gewöhnen müssen wie: „Wie sind die Geburtsdaten Ihrer Kinder?“ (wg. Anrechnungsdauer des Kindergeldes) oder „Wann gehen Sie in Rente und wieviel Rente werden Sie dann beziehen?“ oder „Wann laufen die Zinsbindungen Ihrer Fremdbankdarlehen aus?“ (Prognoserechnung mit einem sog. ‚Warnzins‘). Sollten diese Veränderungen im Rahmen der Laufzeit der beantragten Neufinanzierung dazu führen, dass an irgendeiner Stelle die Haushaltsrechnung -wenn auch nur für einen kurzen Zeitraum- negativ wird, ist der Kredit grds. abzulehnen, falls es keine belastbaren Gründe hierfür gibt, die zu einer Kompensation einer Unterdeckung führen.
Ich könnte mir sogar vorstellen, dass die ggf. zurückhaltendere Kreditvergabepraxis zu Auswirkungen auf dem überhitzten Immobilienmarkt führen wird. Die Preisentwicklung könnte sich spürbar abkühlen. Möglicherweise ein gewolltes Korrektiv???